Was ist zu tun im »Fall des Falles«?
Keine Angst, Sie brauchen nicht alles auf einmal zu tun; gehen Sie Schritt für Schritt in Ruhe vor.
- Kontakt aufnehmen! Zur örtlichen Pflegeberatungsstelle bzw. zum Pflegestützpunkt oder bei Krankenhausaufenthalt auch zum Krankenhaussozialdienst. Ihre Stadtverwaltung oder die Landesstelle Pflegende Angehörige geben Ihnen Auskunft über die zuständigen Pflege-beratungsstellen / Pflegestützpunkte. Lassen Sie sich beraten!
- Antrag stellen auf Pflegeeinstufung bei der Pflegekasse (Leistungsbeginn ab Antragstellung)! Das Antragsformular fordern Sie telefonisch bei der Pflegekasse an.
- Antrag beim Sozialamt, falls erforderlich. Eine vorsorgliche telefonische Antragstellung ist möglich, dann gehen Ihnen keine Leistungen verloren. Maßgeblich für den Leistungsbeginn ist der Tag der Antragstellung.
- Vorbereitung auf MDK-Begutachtung! Pflegetagebuch führen! Bei der Begutachtung dürfen weitere Angehörige anwesend sein. Pflegetagebücher erhalten Sie z. B. von der Pflegekasse oder von der Verbraucherzentrale.
- Einen Pflegekurs besuchen. Kostenlos! Pflegekassen und Pflegedienste bieten Pflegekurse an. Schulungen zu Hause sind auch möglich.
- Nach erfolgter Einstufung durch die Pflegekasse (auch bei Ablehnung einer Pflegestufe) das Pflegegutachten schicken lassen. Sorgfältig prüfen, ggf. erläutern lassen. Pflegeberatungs- stellen / Pflegestützpunkte helfen Ihnen bei der Prüfung des Pflegegutachtens.
- Prüfen, ob die Voraussetzung für einen Schwerbehindertenausweis gegeben ist. Ihre Stadtverwaltung informiert darüber. Ein Schwerbehindertenausweis bringt unter Umständen Vergünstigungen bei den GEZ-Gebühren oder steuerliche Erleichterungen.
- Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Pflege prüfen. Die Möglichkeit einer gesetzlichen Pflegezeit erfragen! Gespräch mit Arbeitgeber über flexiblere Arbeitszeiten führen. Seit Juli 2008 haben Sie als Berufstätiger die Möglichkeit, bis zu sechs Monate Pflegezeit zu nehmen, wenn Ihre Firma mehr als 15 Angestellte hat. Lassen Sie sich beraten!
- Vor evtl. Berufsaufgabe Gespräch mit der Agentur für Arbeit führen. Evtl. freiwillige Weiterver- sicherung in der Arbeitslosenversicherung auf eigene Kosten prüfen. Die Berufstätigkeit auf keinen Fall ohne Beratung aufgeben!
- Bei einer Berufstätigkeit von 30 Stunden oder weniger pro Woche und mehr als 14 Stunden wöchentlicher Pflege besteht Rentenversicherungspflicht der Hauptpflegeperson! Antrag bei der Pflegekasse stellen! Regelmäßig prüfen, ob 14 Stunden Pflegeaufwand erreicht sind.
- Bei Berufsaufgabe Weiterversicherung in der Krankenkasse prüfen. Falls keine Versicherung über den Ehepartner möglich ist und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, freiwillige Weiterversicherung auf eigene Kosten.
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung (falls gewünscht) besprechen.
Lassen Sie sich beraten, z. B. von einem örtlichen Betreuungsverein!

