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Hausnotruf

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Funktionsweise Hausnotruf

Foto vom Hausnotrufgerät
Die Basisstation für den Hausnotruf

Wie ist der Hausnotruf aufgebaut?

Der Teilnehmer lässt ein Hausnotrufgerät, das mit dem Telefon verbunden ist, installieren. Der Notrufsender, der so genannte „Funkfinger", wird am Hals oder auch als Armband getragen und kann vom Hilfesuchenden, egal, wo er sich in seiner Wohnung gerade aufhält, ausgelöst werden.

Der Anschluss und die Bedienung des Hausnotrufgerätes ist denkbar einfach. Sie benötigen lediglich einen Telefon- sowie Stromanschluss.

Foto vom Handsender
Der Handsender, hier als Halskette.

Wie wird der Notruf ausgelöst?

Im Notfall betätigt der Teilnehmer den Funkfinger. Das ausgelöste Notrufsignal erreicht automatisch, ohne dass das Telefon bedient werden muss, die Hausnotruf-Zentrale.  

Wie reagiert die Notrufzentrale?

Beim Eingang des Notrufes erscheint auf einem Computerbildschirm:   Name, Anschrift und Krankheitsbild des Hilfesuchenden.  Somit ist der   Hilfesuchende immer für das Team der Hausnotruf- Zentrale zu identifizieren. Gleichzeitig wird eine Sprechverbindung mit dem Teilnehmer hergestellt, ohne dass dieser zum Telefonhörer greifen muss. Durch die in der Zentrale bekannten Angaben über den Patienten können ohne Verzug Notarzt, Rettungs- oder Krankenwagen beauftragt werden und (oder) die Angehörigen des Patienten, der Hausarzt oder die Sozialstation des Teilnehmers informiert werden.  

Hat der Rettungsdienst jederzeit Zugang zur Wohnung?

Durch die sicher an zentralen Stellen (Rettungswachen, -leitstellen) deponierten Haus- und Wohnungsschlüssel können die Rettungskräfte zum Gefährdeten gelangen. Die Schlüssel werden zur Absicherung nur mit einer internen Teilnehmer - Nummer versehen und in einem versiegelten Schlüsselkasten aufbewahrt.

Kosten?

Die Kosten für die Teilnahme am DRK-Hausnotruf richten sich nach Ihren Bedürfnissen. Genaueres sollten Sie in einem persönlichen Gespräch mit uns erfragen.

Es gibt die Möglichkeit, beim Sozialamt die Kostenübernahme für die Teilnehmerbeiträge zu beantragen. Nach dem Pflegegesetz kann auch die Pflegeversicherung die Kosten für die technische Ausstattung als "Hilfsmittel für Pflegebedürftige" übernehmen.